Von Stefan Kohlweg

Gemeinnützigkeit bestätigt: Was das für den Verein, unsere Mitglieder und Unterstützer bedeutet

Vereinsnews · 5 min Lesezeit
Offiziell gemeinnützig: Das Finanzamt hat die Gemeinnützigkeit unseres Vereins bestätigt.

Das ist mehr als ein Verwaltungsakt. Die Feststellung öffnet Türen: steuerliche Befreiungen, Zugang zu Förderungen und Nonprofit-Programmen und neue Möglichkeiten für alle, die uns unterstützen wollen. Dieser Beitrag erklärt, was die Gemeinnützigkeit konkret bedeutet, was sie nicht bedeutet und was als Nächstes kommt.

Was ist passiert?

Im August 2026 hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Cluster Kopfschmerzen Verein Österreich offiziell bestätigt. Damit steht behördlich fest, dass unser Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, also die Allgemeinheit fördert, ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Für einen jungen Verein ist das ein wichtiges Signal: Die Prüfung umfasst die Statuten ebenso wie die tatsächliche Geschäftsführung. Wer uns unterstützt, kann sich darauf verlassen, dass Mittel ausschließlich dem Vereinszweck zugutekommen: Aufklärung über Clusterkopfschmerz, Selbsthilfe für Betroffene und Angehörige, Beratung, Awareness und der Aufbau des Ärzteregisters.

Was bedeutet Gemeinnützigkeit überhaupt?

Gemeinnützigkeit ist in Österreich in § 35 der Bundesabgabenordnung (BAO) definiert: Ein Verein ist gemeinnützig, wenn seine Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Voraussetzung ist, dass sowohl die Statuten als auch die tatsächliche Arbeit auf diesen Zweck ausgerichtet sind.

Unsere sieben Säulen, von der Selbsthilfe über Awareness bis zur Beratung, erfüllen genau das: Wir arbeiten für die Allgemeinheit, nicht für den Vorteil Einzelner.

Was ändert sich für den Verein?

Die Feststellung hat für unsere tägliche Arbeit mehrere konkrete Folgen:

  • Steuerliche Befreiungen: Der ideelle Vereinsbereich, also Mitgliedsbeiträge und Spenden, ist von der Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer befreit. Mehr von jedem Euro bleibt im Verein und fließt in die Arbeit für Betroffene.
  • Rechtssicherheit: Die behördliche Bestätigung gibt uns und unseren Partnern Sicherheit bei der steuerlichen Einordnung des Vereins.
  • Zugang zu Förderungen: Als bestätigt gemeinnützige Selbsthilfeorganisation kommen wir für Fördertöpfe in Frage, die uns vorher verschlossen waren, etwa die Förderung bundesweiter Selbsthilfeorganisationen über die ÖKUSS (Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe), die von Sozialversicherung, Fonds Gesundes Österreich und Sozialministerium getragen wird.
  • Nonprofit-Programme der Tech-Branche: Viele Softwarefirmen stellen gemeinnützigen Organisationen ihre Produkte gratis oder stark vergünstigt zur Verfügung. Beim Google-Nonprofit-Programm sind wir bereits angemeldet; als Nächstes aktivieren wir die Google Ad Grants (bis zu 10.000 US-Dollar Suchwerbung pro Monat), damit noch mehr Betroffene uns finden. Daneben gibt es vergleichbare Programme von Microsoft, Anthropic, OpenAI, Canva und anderen, die wir schrittweise nutzen werden.

Kurz gesagt: Die Gemeinnützigkeit macht unsere Arbeit günstiger, professioneller und sichtbarer, ohne dass sich an unserem Auftrag etwas ändert.

Was bedeutet das für unsere Mitglieder?

Für euch als Mitglieder ändert sich im Alltag wenig, und das ist gut so: Der Mitgliedsbeitrag bleibt steuerfrei für den Verein, die Angebote bleiben wie gewohnt offen und kostenlos zugänglich. Was sich ändert, ist die Perspektive: Mit der bestätigten Gemeinnützigkeit können wir langfristiger planen, Fördermittel einwerben und unsere Angebote ausbauen, von den Treffen über die Online-Gruppe bis zu neuen Informationsmaterialien.

Und eines vorweg: Wer Mitglied ist, ist noch lange nicht verpflichtet, mehr zu tun. Aber wer mag, findet unter Mitmachen viele Wege, sich einzubringen.

Was bedeutet das für Spenderinnen und Spender?

Hier ist Ehrlichkeit wichtig, damit niemand etwas Falsches erwartet: Die Gemeinnützigkeit allein macht Spenden noch nicht automatisch steuerlich absetzbar. Dafür braucht es in Österreich zusätzlich die sogenannte Spendenbegünstigung (§ 4a EStG), also die Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Seit der Reform von 2024 können alle gemeinnützigen Vereine diese Begünstigung beantragen, auch Selbsthilfevereine wie unserer. Wir bereiten den Antrag vor. Sobald wir auf der BMF-Liste stehen, gilt für Spenderinnen und Spender:

  • Spenden an den Verein können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, bis zu 10 Prozent des Jahreseinkommens.
  • Die Absetzbarkeit wird in Österreich automatisch berücksichtigt, wenn die Spende gemeldet wird.

Wir informieren hier im Blog und im Newsletter, sobald die Spendenbegünstigung durch ist. Bis dahin gilt: Jede Spende hilft uns schon heute, steuerlich absetzbar ist sie für Privatpersonen aber erst ab der Aufnahme in die BMF-Liste.

Was bedeutet das für Unternehmen und Sponsoren?

Für Firmen gibt es einen wichtigen Unterschied zu Privatpersonen: Unternehmen können uns schon jetzt steuerlich absetzbar unterstützen, und zwar über klassisches Sponsoring. Sponsoringleistungen sind für das Unternehmen als Betriebsausgabe abziehbar, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Ein schriftlicher Vertrag regelt Leistung und Gegenleistung.
  2. Der Verein erbringt eine konkrete Werbegegenleistung, etwa die Nennung des Unternehmens mit Logo auf unserer Website, in Blog-Beiträgen oder bei Veranstaltungen.
  3. Die Zahlung steht in einem angemessenen Verhältnis zur Werbewirkung.

Damit ist Sponsoring für Firmen oft der einfachste Weg, uns zu unterstützen: Die Unterstützung ist absetzbar, das Unternehmen positioniert sich als sozial verantwortlich, und es erreicht eine Community, die sonst schwer zugänglich ist. Clusterkopfschmerz betrifft rund eine von tausend Personen, Angehörige und Arbeitsumfeld eingerechnet ist die Erkrankung für viele Haushalte und Betriebe in Österreich Realität.

Wenn Ihr Unternehmen uns unterstützen möchte, etwa als Sponsor unserer Treffen, unserer Awareness-Kampagnen oder unseres Ärzteregisters, schreiben Sie uns. Wir stellen gerne ein Paket zusammen, das zu Ihrem Unternehmen passt.

Wie geht es weiter?

Die Bestätigung der Gemeinnützigkeit ist ein Meilenstein, aber kein Endpunkt. Als Nächstes stehen auf unserer Liste:

  • der Antrag auf Spendenbegünstigung, damit auch private Spenden absetzbar werden,
  • die Aktivierung der Google Ad Grants, um mehr Betroffene zu erreichen,
  • die Beantragung erster Förderungen für konkrete Projekte,
  • und der weitere Ausbau unserer sieben Säulen.

Danke an alle, die uns bis hierher getragen haben: Mitglieder, Ehrenamtliche, Partner und Unterstützer. Wenn auch Sie Teil davon werden wollen, finden Sie alle Wege unter Mitglied werden und Mitmachen.

Kurz zusammengefasst
  • Das Finanzamt hat unsere Gemeinnützigkeit offiziell bestätigt.
  • Mitglieder: Alles bleibt, wir können künftig mehr anbieten.
  • Private Spenden: Absetzbar, sobald die Spendenbegünstigung beim BMF durch ist. Antrag in Vorbereitung.
  • Firmen: Sponsoring ist schon jetzt als Betriebsausgabe absetzbar. Kontakt aufnehmen.
Über den Autor
Obmann & Gründer · Cluster Kopfschmerzen Verein Österreich

Stefan Kohlweg lebt selbst seit seinem 18. Lebensjahr mit Clusterkopfschmerz und hat den ersten österreichischen Verein für Betroffene und Angehörige gegründet. Er vertritt die österreichische Patienten-Community auf europäischen Kopfschmerz-Kongressen.

Die Beiträge des Redaktionsteams entstehen mit KI-Unterstützung und werden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und verantwortet.

Redaktion & Transparenz

Dieser Beitrag wurde vom Redaktionsteam des Cluster Kopfschmerzen Verein Österreich erstellt, einer Patientenorganisation von Betroffenen für Betroffene. Veröffentlicht am 24. August 2026. Quellenangaben finden Sie am Ende des Beitrags.

Medizinischer Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Diagnose, Beratung oder Behandlung. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt. Anlaufstellen finden Sie in unserem Ärzteregister. In akuten Krisen: Notruf 144, Telefonseelsorge 142.

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